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   VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2001 - 1 VK 13/00   

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https://dejure.org/2001,26247
VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2001 - 1 VK 13/00 (https://dejure.org/2001,26247)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11.01.2001 - 1 VK 13/00 (https://dejure.org/2001,26247)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 1 VK 13/00 (https://dejure.org/2001,26247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nach welchen Auswahlkriterien werden Architektenleistungen vergeben? (IBR 2001, 273)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Bund, 29.04.1999 - VK 1-07/99

    Herstellung und Lieferung von Euro-Münzplättchen für die Prägung von 1- und

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2001 - 1 VK 13/00
    Zutreffend ist, dass die Vergabekammer des Bundes (Beschluss vom 29.04.1999, VK1-7/99, Seite 11 ff.) einen Ansatzpunkt für eine gemeinschaftsrechts- und verfassungskonforme Auslegung des deutschen Rechts aufgezeigt hat.

    Sie muss dies so rechtzeitig tun, dass die Bieter, die nach der Information über ihre Nichtberücksichtigung unverzüglich von ihrem Antragsrecht Gebrauch machen, von den Gründen für die Ablehnung ihrer Bewerbung und von dem Namen des Bieters, der den Auftrag erhalten soll, noch 10 Tage vor Zuschlagserteilung Kenntnis erlangen sollen (1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 29. April 1999, Aktenzeichen VK 1-7/99, Seite 15 f. für die im wesentlichen gleichlautende Vorschrift des § 27 a VOL/A).

  • OLG Rostock, 16.05.2001 - 17 W 1/01

    Berücksichtigung der Qualifikation eines Bieters bei der Ausschreibung von

    Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluß der 1. Vergabekammer bei dem Wirtschaftministerium Mecklenburg-Vorpommern - GeschZ.: 1 VK 13/00 - vom 11.01.2001 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Antragsteller durch die Zuschlagserteilung für die Bauüberwachung IGA Rostock 2003 lediglich in Folgendem in ihren Rechten gem. § 97 Abs. 7 GWB verletzt wurden:.

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluß der ersten Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern - GeschZ.: 1 VK 13/00 - vom 11.01.2001 im Kostenausspruch geändert: Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller 4/5 und die Antragsgegnerin 1/5.

    Gegen den ihr am 23.01.2001 zugestellten Beschluß der Vergabekammer haben die Antragsteller am 06.02.2001 sofortige Beschwerde eingelegt und beantragen nunmehr, in teilweiser Abänderung des Beschlusses der Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern vom 11.01.2001 - 1 VK 13/00 -,.

    die sofortige Beschwerde der Antragsteller/Beschwerdeführer gegen den Beschluß der 1. Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern - 1 VK 13/00 - auf ihre Kosten zurückzuweisen.

    den Beschluß der 1. Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern vom 11.01.2001, zugestellt am 23.01.2001, Az.: 1 VK 13/00, insoweit aufzuheben, als der Antragsgegnerin sämtliche Kosten des Verfahrens auferlegt werden,.

  • OLG Rostock, 16.05.2001 - 17 W 2/01

    Nach welchen Auswahlkriterien werden Architektenleistungen vergeben?

    Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluß der 1. Vergabekammer bei dem Wirtschaftministerium Mecklenburg-Vorpommern - GeschZ.: 1 VK 13/00 - vom 11.01.2001 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Antragsteller durch die Zuschlagserteilung für die Bauüberwachung IGA Rostock 2003 lediglich in Folgendem in ihren Rechten gem. § 97 Abs. 7 GWB verletzt wurden:.

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluß der ersten Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern - GeschZ.: 1 VK 13/00 - vom 11.01.2001 im Kostenausspruch geändert: Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller 4/5 und die Antragsgegnerin 1/5.

    Gegen den ihr am 23.01.2001 zugestellten Beschluß der Vergabekammer haben die Antragsteller am 06.02.2001 sofortige Beschwerde eingelegt und beantragen nunmehr, in teilweiser Abänderung des Beschlusses der Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern vom 11.01.2001 - 1 VK 13/00 -,.

    die sofortige Beschwerde der Antragsteller/Beschwerdeführer gegen den Beschluß der 1. Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern - 1 VK 13/00 - auf ihre Kosten zurückzuweisen.

    den Beschluß der 1. Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern vom 11.01.2001, zugestellt am 23.01.2001, Az.: 1 VK 13/00, insoweit aufzuheben, als der Antragsgegnerin sämtliche Kosten des Verfahrens auferlegt werden,.

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